Teilnahmebedingungen Empfehlungsprozess
Geltungsbereich
Diese Teilnahmebedingungen regeln die Teilnahme am Mitarbeiter-Empfehlungsprogramm „pluss & friends“ der pluss Personalmanagement GmbH (nachfolgend pluss) und allen Tochtergesellschaften. Mit der Teilnahme am Programm erklärt sich der Teilnehmer mit den nachfolgenden Bedingungen einverstanden.
Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind Mitarbeiter, die mindestens im Zeitpunkt der Empfehlung und zum Zeitpunkt der Einstellung des geworbenen Mitarbeiters in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis mit pluss oder einer der Tochtergesellschaftern stehen. Ausgenommen sind Mitarbeiter, die in keinem Leiharbeitsverhältnis mit pluss oder den Tochtergesellschaften stehen oder daneben noch andere Tätigkeiten für pluss oder den Tochtergesellschaften ausüben.
Empfehlungsprozess
Mitarbeiter können potenzielle Kandidaten über zwei Arten empfehlen:
- Indem sie die erforderlichen Daten des Kandidaten über das speziell dafür eingerichtete Formular auf der Unternehmenswebsite einreichen. Der empfehlende Mitarbeiter muss sicherstellen, dass der empfohlene Kandidat über die Weitergabe seiner Daten informiert ist und dieser der Weitergabe ausdrücklich zustimmt.
- Durch Generierung eines individuellen Empfehlungslinks, den sie in ihrem Netzwerk teilen können (z.B. via WhatsApp, Foren, E-Mail). Es ist zu beachten, dass dieser Link ausschließlich für persönliche und nicht für professionelle oder kommerzielle Zwecke verwendet werden darf. Die Nutzung des Links in einem professionellen oder kommerziellen Kontext, wie z.B. Google Affiliate oder andere Affiliate-Marketing-Plattformen, ist strengstens untersagt.
Datenschutz
Alle relevanten Informationen zum Datenschutz finden Sie hier: https://www.pluss.de/datenschutzerklaerung
Prämien und Belohnungen
Die Prämie beträgt bis zu 1.000€ pro geworbene Fachkraft und 500€ je geworbene Hilfskraft je Vollzeit. Teilzeitanstellungen der empfohlenen Mitarbeiter werden quotal berücksichtigt. Der geworbene Mitarbeiter muss mindestens die Arbeit angetreten sein. Weitere Mindestanforderungen und Auszahlungsmodalitäten (Aufteilung der Prämie in mehrere Raten etc.) sind mit der Niederlassung und der jeweiligen Tochtergesellschaft abzustimmen, in der der Mitarbeiter angestellt ist.
Haftungsausschluss
pluss und alle Tochterunternehmen übernehmen keine Haftung für direkte oder indirekte Schäden, die durch die Teilnahme am Empfehlungsprogramm entstehen könnten, es sei denn, diese Schäden beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens des Unternehmens. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Änderungen der Teilnahmebedingungen
pluss und alle Tochtergesellschaften behalten sich das Recht vor, die Teilnahmebedingungen jederzeit zu ändern. Änderungen sind für den Mitarbeitern über die aktualisierten Teilnahmebedingungen einsehbar.
Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der ungültigen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem Zweck der ungültigen Bestimmung am nächsten kommt.
Mit der Einreichung des Empfehlungsformulars oder der Nutzung des individuellen Empfehlungslinks bestätigt der Mitarbeiter, dass er diese Teilnahmebedingungen gelesen hat und ihnen zustimmt.