Hier geben Sie das Brutto-/Nettoeinkommen ein. Es kann das Monats- aber auch das Jahreseinkommen angegeben werden. Den Zeitraum müssen Sie in der unteren Spalte entsprechend Ihrer Angabe auswählen.
Die Steuerklasse nimmt Einfluss auf die Höhe der Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer. In Deutschland gibt es sechs Steuerklassen.
- I:
- Ledige, geschiedene, verwitwete ohne Kinder
- II:
- Alleinerziehende ledige, geschiedene oder verwitwete mit Kindern
- III:
- Verheiratete Alleinverdiener, Doppelverdiener, dessen Ehepartner in Steuerklasse V ist (Ehepaare, bei denen es einen Vielverddiener und einen Wenigverdiener gibt)
- IV:
- Verheiratete Doppelverdiener (bei etwa gleichem Einkommen)
- IV mit Faktor:
- siehe IV, der Splittingvorteil wird jedoch schon während des Jahres berücksichtigt
- V:
- Verheiratete, deren Partner in Steuerklasse III ist
- VI:
- Bei einem zusätzlichen Dienstverhältnis bzw. einem Nebenverdienst
Mit einem Freibetrag lassen sich die monatlichen Steuern reduzieren. Als Freibetrag können Sie sich die Kosten für die Kinderbetreuung eintragen lassen, für Berufspendler bietet es sich an, die Fahrkosten für den Weg zur Arbeit eintragen zu lassen. Als Richtwert gelten Beträge ab 920, – € pro Jahr.
Der Antrag für einen Freibetrag kann bis zum 30.11. jedes Jahres beim Finanzamt gestellt werden. Wer keinen Antrag stellt, kann sich die Ausgaben nachträglich aber auch vom Finanzamt erstatten lassen, indem die angefallenen Kosten bei der Steuererklärung angegeben werden.
Der steuerliche Grundfreibetrag wird automatisch bei der Berechnung berücksichtigt.
Jede Krankenkasse kann von ihren Mitgliedern einen Zusatzbeitrag verlangen, dessen Höhe sie selbst festlegen kann. Der Gehaltsrechner berücksichtigt bei seinen Kalkulationen einen Beitrag in Höhe von 0,9 %, da die meisten Kassen diesen Satz erheben. Es gibt aber auch Kassen, bei denen gar kein oder ein geringerer Beitrag anfällt. Sollte das bei Ihrer Kasse der Fall sein, tragen Sie bitten den individuellen Satz selbst ein.
Beispiel Zusatzbeiträge:
AOK Baden-Württemberg | 0,9 % | BARMER GEK | 0,9 % |
AOK Bayern | 0,9 % | BIG direkt gesund | 0,7 % |
AOK NORDWEST | 0,9 % | BKK24 | 0,9 % |
AOK Niedersachsen | 0,9 % | DAK-Gesundheit | 0,9 % |
AOK Hessen | 0,9 % | IKK classic | 0,8 % |
AOK Sachsen-Anhalt | 0,3 % | TK - Techniker Krankenkasse | 0,8 % |