Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Ein Arbeitgeber ist nach der klassischen Definition jemand, der die Arbeitsleistung eines Arbeitsnehmers fordern kann und diesem dafür das entsprechende Arbeitsentgelt schuldet. Der Arbeitgeber kann die Leistungspflicht des Arbeitnehmers hinsichtlich der Arbeitsart, des Arbeitsortes und der Arbeitszeit mitbestimmen.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer treffen in unzähligen wirtschaftlichen Bereichen und Branchen aufeinander und gehen miteinander Arbeitsverhältnisse ein.
Grundsätzlich können natürliche und juristische Personen oder Verbände die Rolle des Arbeitgebers ausüben. Arbeitgeber organisieren sich häufig in verschiedenen Arbeitgeberverbänden zur gemeinsamen Interessenvertretung. Für fast jede Branche gibt es einen Arbeitgeberverband. Der Arbeitgeberverband dient den Arbeitgebern als gemeinsame Außendarstellung.
Der Arbeitsvertrag
Ein Arbeitsvertrag regelt im Allgemeinen das Arbeitsverhältnis zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer und beinhaltet die zu erfüllenden Rechte und Pflichten für beide Seiten. Der Arbeitsvertrag ist juristisch betrachtet ein privatrechtliches Schuldverhältnis, welches die entgeltliche und persönliche Erbringung einer Dienstleistung beschreibt. Der Arbeitsvertrag regelt also Bestandteile, die für das Beschäftigungsverhältnis relevant sind. Dies wären z.B. die Arbeitszeit, der Lohn bzw. das Gehalt, der Urlaubsanspruch sowie z.B. Inhalte, wie sich der Arbeitnehmer an seinem Arbeitsplatz und bei Krankheit zu verhalten hat.
Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern
Der Arbeitnehmer ist dem Arbeitgeber weisungsgebunden. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber die Zeit, den Ort und den Inhalt der Arbeit vorgibt. Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer gegenüber eine Fürsorgepflicht. Das bedeutet, er hat u.a. darauf zu achten, dass der Arbeitnehmer gefährlichen Stoffen etc. nicht ohne die entsprechende Schutzkleidung ausgesetzt wird. Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer gegenüber weiterhin eine Vergütungspflicht, womit nicht mehr gemeint ist, als dass er selbstverständlich auch für die erfolgte Leistung seines Angestellten bezahlen muss. Sollte für die entsprechende Branche eine Tarifbindung bestehen, darf der Lohn bzw. das Gehalt des Arbeitnehmers nicht unterhalb des Tariflohns liegen. Der Arbeitgeber besitzt dem Arbeitnehmer gegenüber eine Sozialversicherungspflicht, das bedeutet, dass er seinen Arbeitgeberteil der Sozialversicherungsabgaben für den Arbeitnehmer abzuführen hat. Der Unternehmer bzw. der Arbeitgeber hat für seine Arbeitnehmer die Unfallversicherung zu tragen. Die Zuständigkeit für die Unfallversicherung liegt bei der jeweiligen Berufsgenossenschaft.
Der Arbeitnehmer besitzt eine Vielzahl von Rechten. Dies beginnt mit dem Recht auf Bezahlung, geht über das Recht einer Erholungspause am Arbeitstag bis hin zu dem Recht auf Meinungsfreiheit am Arbeitsplatz. Aber genauso viele Rechte wie der Arbeitnehmer hat, so viele Pflicht besitzt er auch. Die Hauptpflicht des Arbeitnehmers ist, die mit dem Arbeitgeber vereinbarte Leistung auch zu erbringen. Weitere s.g. Nebenpflichten sind z.B. die Verschwiegenheitspflicht des Arbeitnehmers sowie der pflegliche Umgang mit Werkzeugen und Materialien. Der Arbeitnehmer darf, sofern dies arbeitsvertraglich geregelt ist, keine Interna „nach außen“ tragen, damit diese z.B. nicht Wettbewerbern „in die Hände fallen“. Der Arbeitnehmer muss mit dem Eigentum des Arbeitgebers sorgfältig umgehen, sodass dieses keinen Wertverlust erleidet.
Die Zusammenarbeit mit einem Personaldienstleister
Den für sich passenden Arbeitgeber und den entsprechenden Job kann ein Arbeitnehmer über eine Vielzahl von Wegen finden. Ein Weg, der sich zunehmend als effektiv erweist, ist die Kontaktaufnahme über eine Personal Service Agentur wie z.B. die pluss-Gruppe.
Die Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden durch diesen Personaldienstleister entweder über das Personalleasing oder die Personalvermittlung zusammen gebracht.
Beim Personalleasing wird der Arbeitnehmer von der Personal-Agentur als seinem Arbeitgeber für einen bestimmten Zeitraum in einem Betrieb eingesetzt, in dem seine Arbeitskraft benötigt wird. Bei der Personalvermittlung hingegen wird der Arbeitnehmer direkt an den Arbeitgeber vermittelt und bei diesem direkt angestellt.
Welche dieser Varianten vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber bevorzugt werden, kann ausschließlich individuell von Fall zu Fall beurteilt werden. Es wird stark darauf geachtet, dass beide Seiten fachlich und persönlich zueinander passen und gemeinsame Zielausrichtungen verfolgen. Der Personaldienstleister pluss betreut den Arbeitgeber und Arbeitnehmer vom ersten Kontakt an, stimmt die Ziele und Wünsche gegenseitig ab und sorgt für die reibungslose Aufnahme des Beschäftigungsverhältnisses.
pluss hat sich auf verschiedene Fachbereiche spezialisiert. In Kompetenz-Abteilungen für Büro, Handwerk, Industrie und Medizin werden individuelle Lösungen für alle betrieblichen Aufgaben erarbeitet. 1984 wurde pluss in Hamburg gegründet und agiert in Deutschland zurzeit mit Teams in mehr als 25 eng kooperierenden Geschäftsstellen. Die Erschließung weiterer Standorte im Zuge kontinuierlicher Expansion ist geplant und damit die Schaffung weiterer Arbeitsplätze.
Alle Geschäftsstellen sind im Besitz der unbefristeten Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung, verfügen über ein nach DIN EN ISO 9001 zertifiziertes Qualitäts-Management-System und sind Mitglied im Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ). Grundlage aller Leistungen und Konditionen ist der iGZ/DGB-Tarifvertrag. Des Weiteren verfügt das Unternehmen PLUSS über einen nach SCP zertifizierten, weltweit einsetzbaren Anlagen-Montageservice.
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